Girokonto Rechtliches
Bei der Führung eines Girokontos sind immer zwei Vertragsparteien notwendig. Dabei muss mindestens eine dieser Vertragsparteien Kaufmann sein. Diese Eigenschaft wird bereits durch Kreditinstitute erfüllt, weil sie ein Handelsgewerbe nach § 1 Abs. 1 HGB betreiben.
Das wichtige an einem Giro Konto ist, dass hier ein täglicher Saldo ermittelt wird, der beiden Vertragsparteien, aber vor allem dem Kunden immer zugänglich ist. Dieser Saldo ergibt sich auf dem Girokonto durch die Aufwendungen und Erträge die auf diesem Konto gebucht werden. Auf Kontoauszügen werden diese Summen oft mit Soll oder Haben bezeichnet. Auf dem Kontoauszug ist dann meistens nur ein S oder ein H zu sehen.
Weitere Vorschriften finden sich in den AGB´s der Kreditinstitute.



