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Umschuldung lohnt sich

Umschuldung lohnt sich in mehr als 95% aller Fälle

Eine Umschuldung klingt für viele Menschen nach einer Art Umschichten der schon vorhandenen Schulden und das ist nicht gerade ein reizvoller Gedanke. Dabei kann eine richtige und vernünftige Umschuldung dabei helfen auf Dauer Geld zu sparen. Lohnt sich eine Kreditumschuldung wirklich? Diese Frage kann man in über 95% aller Fälle nur mit einem klaren JA beantworten. Wenn teure Kredite im Rahmen einer Umschuldung abgelöst werden, dann hat das gleich mehrere Vorteile, wobei der wichtigste einfach der wesentlich größere finanzielle Spielraum ist. Aber was bewirkt eine Kredit Umschuldung tatsächlich? Wie schon erwähnt kann das Umschulden von teuren Krediten mehrere positive Effekte mit sich bringen. Zum ersten bringt eine Umschuldung immer mehr Übersichtlichkeit, besonders dann wenn man gleich mehrere teure Kredite ablösen möchte, denn es gibt dann nur noch einen Kreditgeber an den man die monatliche Tilgung überweisen muss. Mit dieser Zusammenfassung kann man aber beispielsweise auch die monatliche Tilgung deutlich senken. Das macht sich in jedem Haushalt wahrscheinlich sehr gut da mehr Geld zum Leben übrig bleibt. Anstatt mehrere Gläubiger bezahlen zu müssen, zahlt man nach einer Umschuldung nur noch eine einzige Rate. Diese Rate kann dann auch auf Grund von aktuellen Gegebenheiten neu kalkuliert werden und in diesem Fall sehr deutlich unter der Gesamtsumme der vorherigen monatlichen Belastungen für die Altkredite liegen. Das heißt am Ende eines jeden Monats steht dem Kreditnehmer mehr Geld als bisher zur Verfügung. Ein weiterer entscheidender Vorteil bei einer Kredit Umschuldung ist aber immer die Reduzierung der Kreditkosten durch wesentlich günstigere Zinsen. Die Zinsen für Kredite bewegen sich zwischenzeitlich auf einem niedrigen Niveau. Wenn man also die alten Kreditverträge zu noch deutlich höheren Zinsen oder auch einen teuren Dispo-Kredit durch einen neuen günstigen Kredit zu wesentlich attraktiveren Konditionen ablöst, dann kann man am Ende einige hundert oder sogar einige tausend Euro sparen. Das geht natürlich nur unter der Voraussetzung dass die laufenden Kreditverträge eine Umschuldung auch zulassen. Besonders bei langfristigen Krediten mit sehr hohen Summen kann sich eine vernünftig durchdachte Umschuldung sehr positiv auf den Etat auswirken. Eine Kredit-Umschuldung ist nicht sonderlich kompliziert und kann mit fast jeder Bank realisiert werden. Eine makellose Schufa wird auch hier erwartet und wenn dies nicht der Fall ist, dann kann eine Umschuldung mangels Bonität auch abgelehnt werden. Auch bei einer Umschuldung gilt wie bei allen anderen Dingen die mit Geld zutun haben: man sollte nicht gleich das erstbeste Angebot wahrnehmen, sondern im Vorfeld immer sorgfältig vergleichen. Auch bei einer geplanten Umschuldung funktioniert das am besten im Internet.

 

Anschlussfinanzierung

Planen Sie ihre Anschlussfinanzierung rechtzeitig und genau Banken sind dazu verpflichtet, Ihre Kunden vor Ablauf der Zinsbindungsfristen ihrer Baufinanzierungen rechtzeitig zu informieren. Leider ist die Rechtzeitigkeit hierbei eine clockAuslegungsfrage. Dies führt dazu, dass Banken oft erst einen Monat vor dem vertragsgemäßen Fristablauf bei ihren Kunden vorstellig werden - in der Hoffnung darauf, dass diese unter Zeitdruck nicht auf die Idee eines Anbietervergleiches kommen, sondern die Anschlussfinanzierung bei ihrer Hausbank abschließen.

Ein derartiges, in der Finanzwelt „Prolongation“ genanntes, Angebot muss die Bank ihrem Kunden sogar unterbreiten. Dieser hat jedoch keine Verpflichtung, es anzunehmen. Deshalb sollten Sie von Vertragsbeginn an das Ende Ihrer Zinsbindung immer fest im Auge behalten. Für eine gute Marktanalyse mit einem repräsentativen Anbietervergleich können Sie in der Regel mit drei Monaten rechnen, je nach Ihrer beruflichen Einbindung auch bis zu einem halben Jahr. Fangen Sie also termingerecht an, sich mit der Suche nach dem günstigsten Anbieter zu beschäftigen. Leider verliert man diese eigenständige Fristüberwachung im Lauf der Zeit aus den Augen. Ein Trick ist es deshalb, immer zum Jahresende alle laufenden Verträge vorzunehmen, und auf ihre Laufzeit zu prüfen. Stellen Sie fest, dass eine solche ausläuft, können Sie sich selbst eine realistische Vorabfrist setzen, und in Ihrem Kalender notieren, dass ab diesem Zeitpunkt die systematische Suche nach verschiedensten Angeboten los geht. Hierbei können Sie vier verschiedene Wege bestreiten. Sollten Sie selbst gar keine Zeit haben, erschöpfende Vergleiche anzustellen, können Sie sich einen Finanzexperten zur Seite nehmen. Natürlich gibt es auch hier schwarze Schafe, die Finanzdienstleistern in die Hände spielen. Eigentlich aber erkennt man schon an der Ausgewogenheit des Erstgespräches, ob man es mit einem zuverlässigen Berater zu tun hat. Wenn Sie die Sache selbst in die Hand nehmen wollen, suchen Sie sich doch einfach mal Vergleichsstudien heraus, wie sie online auf den Portalen der Finanz- und Wirtschaftsmedien sowie auf Immobilienplattformen meist kostenfrei zur Verfügung stehen. Stellen Sie mehrere, unbedingt aktuelle Studien nebeneinander; die wirklich guten Institute werden immer in den Spitzenplätzen liegen. Dort können Sie dann erste, unverbindliche Besprechungstermine ausmachen. Die Ihnen vorgelegten Angebote lassen sich anschließend ausgezeichnet in Immobilienforen online diskutieren – schließlich geht nichts über Erfahrungswerte.

 

Soli verfassungswidrig?

Das Bundesverfassungsgericht prüft den Solidaritätszuschlag

Nachdem das Niedersächsische Finanzgericht die Klage eines Angestellten nicht abschließend klären konnte wurde der Fall an das Bundesverfassungsgericht verwiesen und diese prüfen nun, ob der Solidaritätszuschlag oder wie er im Volksmund heisst Soli, verfassungsgemäß ist.

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt, um die Lebensverhältnisse zwischen Ost- und Westdeutschland anzugleichen. Er wird sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern erhoben und fließt als direkte Steuer dem Bund zu. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Einkommensteuer. Der "Soli" wird erst erhoben, wenn die festgesetzte Jahreseinkommensteuer 972,00 € (bzw. 1.944,00 € bei Zusammenveranlagung) übersteigt. Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag sind nicht zweckgebunden.

Der Solidaritätszuschlag wurde nicht nur mit den Kosten der Deutschen Einheit begründet. Als Gründe wurden auch zusätzliche Kosten für den Golfkrieg (Operation Desert Storm) und seine Folgen sowie für eine Unterstützung der mittel-, ost- und südosteuropäischen Länder genannt.

Ob wir nun mit einer Rückzahlung des Solidaritätszuschlag rechnen können wir sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht zeigen.

 
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